Regeln

Nachfolgend stellen wir euch die Regeln während der Teilnahme an der Kiel-Blade-Night vor!

Regeln

§1
Anliegen und Forderung dieser Veranstaltung ist die angemessene Akzeptanz und Toleranz der Inline-Skater*innen im Straßenverkehr. Gleichzeitig soll die Akzeptanz und Toleranz dieses Sports sowie die Sicherheit im Straßenverkehr gefördert werden.

§2
Die Organisatoren sind keine Veranstalter dieser Blade Night Kiel im rechtlichen Sinne; eine Haftung jeglicher Art ist ausgeschlossen. Jede*r Teilnehmer*in macht in seiner/ihrer eigenen Verantwortung mit.

§3
Mit folgenden Gefahrenquellen hat der/die Teilnehmer*in dieser Veranstaltung zu rechnen, folgende Regeln sollten zur eigenen Sicherheit eingehalten werden:
Es ist u.a. mit überholenden Fahrzeugen und mit Gegenverkehr zu rechnen, der Straßenbelag kann Schäden aufweisen, in der Straße befinden sich u.a. Gullideckel und Sandbereiche mit Sturzgefahr, eine Bergabfahrt bedeutet Beschleunigung und erforderliches Bremsvermögen, unbedingtes Einhalten der Fahrspur (ansonsten Gefahr von Gegenverkehr!) sowie der Verkehrsregeln ist Sache jedes/r einzelnen Teilnehmers*in.

§4
Die Organisatoren und Ordner der Blade Night Kiel -mit Warnweste- haben bei dieser Inline-Veranstaltung die Macht eines Kapitäns. Ihren Anweisungen möge Folge geleistet werden. Sie haben immer Recht und das letzte Wort. Zu Eheschließungen sind sie jedoch nicht befugt.

§5
Nur der/die Kieler*in oder Gast sollte mitfahren, der die übliche Schutzkleidung für Knie, Ellenbogen, Hände und Kopf trägt und sich beleuchtet hat, der sicher fahren und sicher bremsen kann. Vorgeschrieben ist eine komplette Schutzausrüstung bis auf die nachfolgende Ausnahme nicht. Das Tragen eines Helms ist für Kinder (wer noch keine 14 Jahre alt ist) vorgeschrieben. Für alle anderen wird es dringend empfohlen. Genauso wird dringend empfohlen, eine vollständige Schutzausrüstung zu tragen. Findet die Teilnahme bei einem Alter unter 16 Jahren statt, ist die Begleitung durch eine*n Erziehungsberechtige*n oder eine erziehungsbeauftragte Person verbindlich. Das Einverständnis der Erziehungsberechtigen ist bei Minderjährigen durch diese einzuholen.

Sollte der/die Skater*in noch nicht sicher fahren und bremsen können, möge er/sie noch eine Woche trainieren. Die letzte Entscheidung über die Teilnahme eines Anfängers liegt bei den Organisatoren.

§6
Das Polizeifahrzeug / Fahrrad sowie absperrende Ordner*innen an der Spitze der Veranstaltung dürfen auf keinen Fall überholt werden. Dies gilt nicht für die Ordner und Organisatoren.

§7
Sich mit Blaulicht im Einsatz befindende Fahrzeuge (wie z.B. Polizeiwagen, Rettungswagen, Feuerwehr, Stadtwerke Kiel Notfallfahrzeuge) müssen Platz zur Durchfahrt gemacht werden.

§8
Fahrradfahrer dürfen nicht teilnehmen. Dies bezieht sich auf die Fahrt auf der Straße, auf dem Fahrradweg kann parallel neben der Gruppe weitergefahren werden.
Auf Fahrrädern erlaubt sind: Polizei, Ordner & Presse (Zeitung, Radio & Fernsehen)

§9
Longboarder*innen:
Aus den Reihen der Boarder muss zu jeder Blade Night ein Fahrer eine Warnweste tragen und als Ordner fungieren. Das bedeutet, dass er für das regelgerechte Fahren der anderen Longboarder Sorge zu tragen hat. In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass alle Longboarder am Ende der Inlineskater-Gruppe fahren müssen. Sollte es trotz mehrmaliger Ermahnung durch den Longboarder-Ordner zum Hineinfahren in die Skater kommen, werden zunächst einzelne Longboarder ausgeschlossen. Sollte allerdings der Eindruck entstehen, dass entweder der Ordner auf dem Board seine Funktion nicht erfüllt oder die Boarder-Gemeinschaft sich nicht verpflichtet fühlt, auf den eigenen Ordner zuhören, werden wir die Longboarder für kommende Events verbieten müssen.

§10
Der Verzehr von Alkohol, Drogen, illegalen Betäubungsmitteln ist während der Blade Nights nicht gestattet.

§11
Wir machen während der Veranstaltungen Eventfotos und eventuell auch Videos und stellen diese bei Google Fotos, auf dieser Website www.kiel-blade-night und Facebook (https://www.facebook.com/Kiel.Blade.Night und https://www.facebook.com/groups/362862329052/) sowie auf der Instagram-Seite blade_night_kiel und dem TikTok Profil blade_night_kiel online. Auch werden Aufnahmen ggf. für Werbeanzeigen an den Werbeanzeigenplatzierenden weitergegeben. Somit kann auch an der Stelle eine Veröffentlichung erfolgen. Sollte jemand auf einem Foto / Video zu sehen sein, welches sie / er nicht online haben möchte, kann uns diese Person das Foto / Video per E-Mail unter Angabe des Links melden. Wir werden dies dann umgehend entfernen, sofern es sich in unserem Einflussbereich befindet. Des Weiteren kann es zu online Video-Liveübertragungen der Blade Nights kommen. Durch die Teilnahme an der jeweiligen Blade Night stimmt der/die Teilnehmer*in zu, dass Fotos und Videos von ihr / ihm gemacht werden dürfen und diese auch von uns (Organisatoren und Fotografen*innen) online gestellt werden dürfen. Dadurch soll die Öffentlichkeit über diese Veranstaltung informiert werden. Dies gilt genauso für Liveübertragungen. Ohne Zustimmung ist eine Teilnahme ausgeschlossen.

§12
Das Spielen von Pokemon Go ist während der Blade Nights nicht gestattet.

§13
Das Abspielen von Musik über Lautsprecher ist während der Blade Nights nicht gestattet.

§14
Das Mitführen von Tieren (z. B. Hunden) ist nicht erlaubt.

§15
Das Werben für Parteien sowie das allgemeine Verteilen von Reklamezetteln, Zeitschriften und dergleichen ist untersagt. Ebenso ist es zu unterlassen, die Blade Nights als Werbefläche für politische Themen zu nutzen.

§16
Mit der Teilnahme an der Blade Night Kiel werden die vorstehenden Regeln anerkannt oder eine Teilnahme ist ausgeschlossen.

§17
Sollte ein Organisator einmal nicht Recht haben, gilt automatisch §4.

Kiel, den 29.07.2025 (Update)

(Ursprungsversion vom 13.09.1999)